Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 10.03.2009

Rechtsprechung
   BVerfG, 22.05.2009 - 2 BvR 287/09, 2 BvR 400/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1095
BVerfG, 22.05.2009 - 2 BvR 287/09, 2 BvR 400/09 (https://dejure.org/2009,1095)
BVerfG, Entscheidung vom 22.05.2009 - 2 BvR 287/09, 2 BvR 400/09 (https://dejure.org/2009,1095)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Mai 2009 - 2 BvR 287/09, 2 BvR 400/09 (https://dejure.org/2009,1095)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Anordnung der Entnahme von Körperzellen und deren molekulargenetische Untersuchung im Zusammenhang mit Strafverfahren; Vorliegen eines Eingriffs in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung durch Feststellung, Speicherung und (künftige) Verwendung ...

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; StPO § 81g Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Anordnung der Entnahme von Körperzellen und deren molekulargenetische Untersuchung im Zusammenhang mit Strafverfahren; Vorliegen eines Eingriffs in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung durch Feststellung; Speicherung und (künftige) Verwendung ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung der Speicherung des "genetischen Fingerabdrucks" erfolgreich

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Bitte Sorgfalt walten lassen bei der Anwendung von § 81g StPO - "Genetischer Fingerabdruck"

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Genetischer Fingerabdruck

  • heise.de (Pressebericht, 17.06.2009)

    Bundesverfassungsgericht schränkt Speicherung von DNA-Profilen ein

  • faz.net (Pressebericht, 17.06.2009)

    Recht auf informationelle Selbstbestimmung gestärkt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Genetischer Fingerabdruck

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    § 81g StPO; Art. 2 GG
    Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung der Speicherung des "genetischen Fingerabdrucks" erfolgreich

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Vb gegen Anordnung der Speicherung des"genetischen Fingerabdrucks" erfolgreich

  • strafverteidigung-hamburg.com (Kurzinformation)

    Genetischer Fingerabdruck

  • sueddeutsche.de (Pressebericht)

    Strenge Regeln für "genetischen Fingerabdruck"

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen Speicherung des "genetischen Fingerabdrucks"

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen Speicherung des "genetischen Fingerabdrucks" erfolgreich

Besprechungen u.ä.

  • forum-recht-online.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Biologische Vorratsdatenspeicherung: Zur Expansion polizeilicher DNA-Datenbanken (Susanne Schultz; Forum Recht 1/12, 21-23)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 15, 532
  • MMR 2009, 577 (Ls.)
  • DVBl 2009, 986
  • 2 BvR 400/09
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99

    Genetischer Fingerabdruck I

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2009 - 2 BvR 287/09
    Die an die Zulässigkeit der Entnahme und molekulargenetischen Untersuchung von Körperzellen und die Begründung entsprechender richterlicher Anordnungen zu stellenden verfassungsrechtlichen Anforderungen sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht hinreichend geklärt und wiederholt ausgesprochen worden (vgl. nur BVerfGE 103, 21; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. März 2001 - 2 BvR 1841/00 u.a. -, [...]; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2001 - 2 BvR 429/01 u.a. -, [...]; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Februar 2006 - 2 BvR 561/03 -, [...]; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. August 2007 - 2 BvR 1293/07 -, [...]).

    Feststellung, Speicherung und (künftige) Verwendung eines DNA-Identifizierungsmusters greifen in das durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verbürgte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein (vgl. BVerfGE 103, 21 ).

    Weiter erhöhte Begründungsanforderungen bestehen, wenn ein anderes Gericht bereits im Rahmen der Entscheidung über eine Strafaussetzung zur Bewährung eine günstige Sozialprognose getroffen hat (vgl. nur BVerfGE 103, 21 ).

  • BVerfG, 14.08.2007 - 2 BvR 1293/07

    Verfassungsmäßigkeit der molekulargenetischen Untersuchung von Körperzellen und

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2009 - 2 BvR 287/09
    Die an die Zulässigkeit der Entnahme und molekulargenetischen Untersuchung von Körperzellen und die Begründung entsprechender richterlicher Anordnungen zu stellenden verfassungsrechtlichen Anforderungen sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht hinreichend geklärt und wiederholt ausgesprochen worden (vgl. nur BVerfGE 103, 21; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. März 2001 - 2 BvR 1841/00 u.a. -, [...]; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2001 - 2 BvR 429/01 u.a. -, [...]; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Februar 2006 - 2 BvR 561/03 -, [...]; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. August 2007 - 2 BvR 1293/07 -, [...]).

    Deswegen muss das Gericht im Fall einer Anordnung nach § 81g Abs. 1 Satz 2 StPO einzelfallbezogen darlegen, warum die wiederholte Begehung sonstiger Straftaten im Unrechtsgehalt einer Straftat von erheblicher Bedeutung gleichsteht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. August 2007 - 2 BvR 1293/07 -, [...], Rn. 5).

  • BVerfG, 15.03.2001 - 2 BvR 1841/00

    Weitere Entscheidungen zum "genetischen Fingerabdruck"

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2009 - 2 BvR 287/09
    Die an die Zulässigkeit der Entnahme und molekulargenetischen Untersuchung von Körperzellen und die Begründung entsprechender richterlicher Anordnungen zu stellenden verfassungsrechtlichen Anforderungen sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht hinreichend geklärt und wiederholt ausgesprochen worden (vgl. nur BVerfGE 103, 21; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. März 2001 - 2 BvR 1841/00 u.a. -, [...]; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2001 - 2 BvR 429/01 u.a. -, [...]; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Februar 2006 - 2 BvR 561/03 -, [...]; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. August 2007 - 2 BvR 1293/07 -, [...]).
  • BVerfG, 20.12.2001 - 2 BvR 429/01

    Einzelfallprüfung und Sachaufklärung als Voraussetzung für Anordnung einer

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2009 - 2 BvR 287/09
    Die an die Zulässigkeit der Entnahme und molekulargenetischen Untersuchung von Körperzellen und die Begründung entsprechender richterlicher Anordnungen zu stellenden verfassungsrechtlichen Anforderungen sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht hinreichend geklärt und wiederholt ausgesprochen worden (vgl. nur BVerfGE 103, 21; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. März 2001 - 2 BvR 1841/00 u.a. -, [...]; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2001 - 2 BvR 429/01 u.a. -, [...]; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Februar 2006 - 2 BvR 561/03 -, [...]; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. August 2007 - 2 BvR 1293/07 -, [...]).
  • BVerfG, 16.02.2006 - 2 BvR 561/03

    Zulässigkeit einer Anordnung über die Entnahme von Körperzellen zum Zweck der

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2009 - 2 BvR 287/09
    Die an die Zulässigkeit der Entnahme und molekulargenetischen Untersuchung von Körperzellen und die Begründung entsprechender richterlicher Anordnungen zu stellenden verfassungsrechtlichen Anforderungen sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht hinreichend geklärt und wiederholt ausgesprochen worden (vgl. nur BVerfGE 103, 21; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. März 2001 - 2 BvR 1841/00 u.a. -, [...]; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2001 - 2 BvR 429/01 u.a. -, [...]; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Februar 2006 - 2 BvR 561/03 -, [...]; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. August 2007 - 2 BvR 1293/07 -, [...]).
  • BGH, 29.05.1991 - 3 StR 164/91

    Bundeszentralregister - Absehen von Strafe - Berücksichtigung - Jugendstrafrecht

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2009 - 2 BvR 287/09
    Die betreffenden Taten und Verurteilungen durften zum Nachteil des Beschwerdeführers mithin nicht mehr verwertet werden (§ 63 Abs. 4, § 51 Abs. 1 BZRG; vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 3 StR 164/91 -, [...], sowie LG Aachen, Beschluss vom 29. September 2003 - 65 Qs 99/03 -, StV 2004, S. 9).
  • LG Aachen, 29.09.2003 - 65 Qs 99/03
    Auszug aus BVerfG, 22.05.2009 - 2 BvR 287/09
    Die betreffenden Taten und Verurteilungen durften zum Nachteil des Beschwerdeführers mithin nicht mehr verwertet werden (§ 63 Abs. 4, § 51 Abs. 1 BZRG; vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 3 StR 164/91 -, [...], sowie LG Aachen, Beschluss vom 29. September 2003 - 65 Qs 99/03 -, StV 2004, S. 9).
  • BVerfG, 29.09.2013 - 2 BvR 939/13

    DNA-Analyse (Entnahme von Körperzellen; molekulargenetische Untersuchung;

    Die Gerichte sind bei der Auslegung und Anwendung des § 81g StPO gehalten, die Bedeutung und Tragweite dieses Grundrechts angemessen zu berücksichtigen (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2001 - 2 BvR 429/01 u.a. -, juris, Rn. 17; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2007 - 2 BvR 2577/06 -, juris, Rn. 17; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. September 2008 - 2 BvR 939/08 -, juris, Rn. 12; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2009 - 2 BvR 287/09 u.a. -, juris, Rn. 22; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2013 - 2 BvR 2392/12 -, juris, Rn. 11).

    Eine rechtliche Bindung an eine von einem anderen Gericht zur Frage der Strafaussetzung zur Bewährung getroffene Sozialprognose besteht dabei nicht, doch entsteht in Fällen gegenläufiger Prognosen verschiedener Gerichte regelmäßig ein erhöhter Begründungsbedarf für die nachfolgende gerichtliche Entscheidung, mit der eine Maßnahme nach § 81g StPO angeordnet wird (BVerfGE 103, 21 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2001 - 2 BvR 429/01 u.a. -, juris, Rn. 30; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. September 2008 - 2 BvR 939/08 -, juris, Rn. 14; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2009 - 2 BvR 287/09 u.a. -, juris, Rn. 22).

  • BVerfG, 14.05.2021 - 2 BvR 1336/20

    DNA-Identitätsfeststellung (Entnahme von Körperzellen zur molekulargenetischen

    a) Die Feststellung, Speicherung und (künftige) Verwendung eines DNA-Identifizierungsmusters greift in das durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verbürgte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein (vgl. BVerfGE 103, 21 ; BVerfGK 15, 532 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 2016 - 2 BvR 2349/15 -, Rn. 9), denn diese Maßnahmen berühren die aus dem Gedanken der Selbstbestimmung folgende Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (vgl. BVerfGE 103, 21 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. März 2001 - 2 BvR 1841/00 u.a. -, Rn. 29; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 2016 - 2 BvR 2349/15 -, Rn. 9).
  • BVerfG, 02.07.2013 - 2 BvR 2392/12

    DNA-Analyse (Entnahme von Körperzellen; molekulargenetische Untersuchung;

    Die an die Zulässigkeit der Entnahme und molekulargenetischen Untersuchung von Körperzellen und die Begründung entsprechender richterlicher Anordnungen zu stellenden verfassungsrechtlichen Anforderungen sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt und wiederholt ausgesprochen worden (vgl. BVerfGE 103, 21; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. März 2001 - 2 BvR 1841/00 u.a. -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2001 - 2 BvR 429/01 u.a. -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Februar 2006 - 2 BvR 561/03 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2007 - 2 BvR 2577/06 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2009 - 2 BvR 287/09 u.a. -, juris).

    Die Prognoseentscheidung setzt voraus, dass ihr eine zureichende Sachaufklärung vorausgegangen ist und die für sie bedeutsamen Umstände nachvollziehbar abgewogen werden (vgl. BVerfGE 103, 21 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2007 - 2 BvR 2577/06 -, juris, Rn. 16 f.; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2009 - 2 BvR 287/09 u.a. -, juris, Rn. 22).

  • LG Paderborn, 19.11.2014 - 1 Qs 56/14

    Molekulargenetische Untersuchung, Auftypisierung, BtM-Delikte

    Die Gerichte sind bei der Auslegung und Anwendung des § 81g StPO gehalten, die Bedeutung und Tragweite des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung angemessen zu berücksichtigen (BVerfG, StraFo 2009, 276).
  • LG Braunschweig, 08.10.2012 - 1 Qs 160/12

    Entnahme von Körperzellen eines zur lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilten

    Wegen des Eingriffs der Maßnahme in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung i. S. d. Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG ist für die Anordnung der Maßnahme erforderlich, dass wegen der Art und Ausführung der bereits abgeurteilten Taten, der Persönlichkeit des Verurteilten oder wegen sonstiger Erkenntnisse Grund zu der Annahme besteht, dass gegen den Betroffenen künftig erneut Strafverfahren wegen Straftaten von erheblicher Bedeutung zu führen sind (vgl, BVerfG, Beschluss vorn 22.05.2009, Az.: 2 BvR 287/09, 2 BvR 400/09).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 10.03.2009 - 2 BvR 400/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8768
BVerfG, 10.03.2009 - 2 BvR 400/09 (https://dejure.org/2009,8768)
BVerfG, Entscheidung vom 10.03.2009 - 2 BvR 400/09 (https://dejure.org/2009,8768)
BVerfG, Entscheidung vom 10. März 2009 - 2 BvR 400/09 (https://dejure.org/2009,8768)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG; § 81 f, § 81 g, § 162 Abs. 1 StPO; § 60 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 7 BZRG; § 5 Abs. 2 BZRG; § 63 Abs. 4 BZRG; § 51 Abs. 1 BZRG; § 32 BVerfGG
    Anordnung molekulargenetischer Untersuchung zum Zwecke der Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren (Begründungsanforderungen; wiederholte Begehung sonstiger Straftaten; Bezugnahme auf Eintragungen im Erziehungsregister trotz Vorliegens der ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Einstweilige Anordnung, die Entnahme einer Blut- oder Speichelprobe sowie die darauf basierende Erstellung eines "genetischen Fingerabdrucks" einstweilen auszusetzen

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die richterliche Anordnung der Entnahme einer Speichelprobe oder Blutprobe sowie deren molekulargenetische Untersuchung zur Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren; Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 32; ; StPO § 81g; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Verfassungsbeschwerde gegen die richterliche Anordnung der Entnahme einer Speichelprobe oder Blutprobe sowie deren molekulargenetische Untersuchung zur Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren; Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99

    Genetischer Fingerabdruck I

    Auszug aus BVerfG, 10.03.2009 - 2 BvR 400/09
    a) Feststellung, Speicherung und (künftige) Verwendung eines DNA-Identifizierungsmusters greifen in das durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verbürgte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein (vgl. BVerfGE 103, 21 ).

    Weiter erhöhte Begründungsanforderungen bestehen, wenn ein anderes Gericht bereits im Rahmen der Entscheidung über eine Strafaussetzung zur Bewährung eine günstige Sozialprognose getroffen hat (vgl. nur BVerfGE 103, 21 ).

  • BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00

    Ablehnung des Antrags einer politischen Partei auf Erlass einer eA, ihr

    Auszug aus BVerfG, 10.03.2009 - 2 BvR 400/09
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde wäre von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 103, 41 ; stRspr).
  • BVerfG, 17.09.1998 - 2 BvK 1/98

    Liegenschaftsmodell Schleswig-Holstein

    Auszug aus BVerfG, 10.03.2009 - 2 BvR 400/09
    Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 99, 57 ; stRspr).
  • BVerfG, 14.08.2007 - 2 BvR 1293/07

    Verfassungsmäßigkeit der molekulargenetischen Untersuchung von Körperzellen und

    Auszug aus BVerfG, 10.03.2009 - 2 BvR 400/09
    Deswegen muss das Gericht im Fall einer Anordnung nach § 81g Abs. 1 Satz 2 StPO einzelfallbezogen darlegen, warum die wiederholte Begehung sonstiger Straftaten im Unrechtsgehalt einer Straftat von erheblicher Bedeutung gleichsteht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. August 2007 - 2 BvR 1293/07 -, juris, Rn. 5).
  • BGH, 29.05.1991 - 3 StR 164/91

    Bundeszentralregister - Absehen von Strafe - Berücksichtigung - Jugendstrafrecht

    Auszug aus BVerfG, 10.03.2009 - 2 BvR 400/09
    Die betreffenden Taten und Verurteilungen durften zum Nachteil des Beschwerdeführers mithin nicht mehr verwertet werden (§ 63 Abs. 4, § 51 Abs. 1 BZRG; vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 3 StR 164/91 -, juris, sowie LG Aachen, Beschluss vom 29. September 2003 - 65 Qs 99/03 -, StV 2004, S. 9).
  • LG Aachen, 29.09.2003 - 65 Qs 99/03
    Auszug aus BVerfG, 10.03.2009 - 2 BvR 400/09
    Die betreffenden Taten und Verurteilungen durften zum Nachteil des Beschwerdeführers mithin nicht mehr verwertet werden (§ 63 Abs. 4, § 51 Abs. 1 BZRG; vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 3 StR 164/91 -, juris, sowie LG Aachen, Beschluss vom 29. September 2003 - 65 Qs 99/03 -, StV 2004, S. 9).
  • VG Hannover, 23.09.2013 - 10 A 2028/11

    Löschung eines DNA-Identifizierungsmusters aus der DNA-Analysedatei des

    Denn wenn die richterliche Prüfung der tatbestandlichen Voraussetzungen nach § 81 g Abs. 3 StPO bei einer schriftlichen Einwilligung des Betroffenen unterbleibt, gibt die verwaltungsgerichtliche Prüfung der Speicherungsvoraussetzungen im Rahmen eines Löschungsbegehrens dem Betroffenen die Möglichkeit, noch nachträglich gerichtlichen Rechtsschutz zu erlangen und den mit der Entnahme und Untersuchung von Körperzellen verbundenen Eingriff in seine Grundrechte zwar nicht vollends (dazu BVerfG, Beschluss vom 10.3.2009 - 2 BvR 400/09 -, juris Rn. 10; Beschluss vom 23.1.2013 - 2 BvR 2392/12 -, juris Rn. 10), aber wenigstens weitestmöglich rückgängig machen zu lassen.
  • BVerfG, 23.01.2013 - 2 BvR 2392/12

    DNA-Analyse (Körperzellen; Entnahme; molekulargenetische Untersuchung; künftige

    Der mit einer solchen Vollziehung verbundene Eingriff in die Grundrechte des Beschwerdeführers aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG wiegt bei einem Jugendlichen besonders schwer und kann in der Regel auch durch eine spätere Löschung der erhobenen Daten nicht vollständig rückgängig gemacht werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. März 2009 - 2 BvR 400/09 -, juris Rn. 10).
  • LG Paderborn, 19.11.2014 - 1 Qs 56/14

    Molekulargenetische Untersuchung, Auftypisierung, BtM-Delikte

    Hierbei ist eine schematische Betrachtung, welche mit einem gewissen Automatismus zur Annahme der Voraussetzungen des § 81g Abs. 1 S. 2 StPO führt unzulässig (BVerfG, NStZ 2001, 328; BVerfG, NStZ-RR 2007, 378; BVerfG, Einstweilige Anordnung vom 19.2.2009, Az.: 2 BvR 287/09; BVerfG, Einstweilige Anordnung vom 10.3.2009, Az.: 2 BvR 400/09).

    War die letzte Verurteilung hingegen eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe mit Bewährung, so dürfte - wenn nicht besondere Umstände vorliegen - eine Entnahme von Körperzellen zur molekulargenetische Untersuchung in aller Regel unzulässig sein (BVerfG, Einstweilige Anordnung vom 19.2.2009, Az.: 2 BvR 287/09; BVerfG, Einstweilige Anordnung vom 10.3.2009, Az.: 2 BvR 400/09).

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